Ein Kanal ist ein Verbindungsweg, vergleichbar mit einer bisherigen analogen Telefonleitung. Ein ISDN-Basisanschluss bietet z. B. zwei ISDN-Nutzkanäle, so dass gleichzeitig zwei unabhängige Gespräche geführt werden können.
In der Übertragungstechnik ist ein Kanal eine bestehende Punkt-zu-Punkt-Verbindung zur Übertragung von Signalen. Dabei wird zwischen Nutzkanälen (siehe auch B-Kanal) zur Übertragung der Nutzdaten (Sprache, Daten) und Signalisierungskanälen (siehe auch D-Kanal) zur Übertragung von Signalisierungsdaten unterschieden.
Durch die Bündelung von Kanälen erreicht man eine höhere Übertragungsgeschwindigkeit und damit kürzere Zeiten z. B. bei einer Datenübertragung.
Unter Kanalbündelung versteht man die Zusammenfassung mehrerer B-Kanäle (siehe auch B-Kanal) eines ISDN-Anschlusses (siehe auch Multirate ISDN), um ein Mehrfaches von 64 kbit/s als Übertragungsrate zu erhalten. Bei einem Basisanschluss mit zwei B-Kanälen kann man damit 128 kbit/s realisieren. Durch die Kanalbündelung entstehen aber auch höhere Verbindungsgebühren, da gleichzeitig mehrere B-Kanäle genutzt werden.
Abk. für Kilobit (siehe Bit). Maßeinheit für Informationsmenge. Ein kbit (kurz: kb) entspricht 1024 Bit. Da ein Byte 8 Bit enthält gilt: 1 kBit = 128 Byte.
Abk. für Kilobyte (siehe Byte). Maßeinheit für Informationsmenge. Ein kByte (kurz: kB) entspricht 1024 Byte. Da ein Byte 8 Bit enthält gilt: 1 kByte = 8192 Bit.
Bei einer Konferenzverbindung können mehrere Anschlüsse/Teilnehmer gleichzeitig miteinander kommunizieren.
Um eine Konferenz einleiten zu können, müssen das einleitende Endgerät und das Kommunikationsnetz dieses Leistungsmerkmal unterstützen. Konferenzen werden auch als 3PTY (Three Party Service, Dreierkonferenz, siehe 3PTY) oder als CONF (Conference call, Zehnerkonferenz, siehe CONF) abgekürzt.
Eine Kombination aus Endgeräten und deren Einstellung bzw. Programmierung, z. B. eine Tk-Anlage mit Telefonen. In Verbindung mit einer Tk-Anlage wird der Begriff Konfiguration häufig auch allein für die Programmierung der Tk-Anlage verwendet. Man spricht also von unterschiedlichen Konfigurationen für Tag- und Nachtbetrieb. In diesen Konfigurationen (Programmierungen) kann sich dann z. B. die Amtberechtigung, die Rufverteilung etc. unterscheiden.
Um das Wählen häufig benutzter Rufnummern zu vereinfachen, werden diese in einem Kurzwahlspeicher des Endgerätes oder der Tk-Anlage abgelegt und mit einer (kurzen) Nummer versehen. Statt der kompletten Rufnummer (z. B. (0 53 06) 92 00-0) wird jetzt nur die (kurze) Kurzwahlnummer (z. B. 123) gewählt.
Einige Endgeräte und Tk-Anlagen ermöglichen auch die so genannte Nachwahl von Ziffern. Dabei wird zunächst die Rufnummer (z. B. (0 53 06) 92 00) aus dem Kurzwahlspeicher durch Wahl der Kurzwahlnummer (z. B. 123) gewählt und danach die gewünschten Ziffern (z. B. 700) ergänzt. So lässt sich z. B. die Rufnummer eines Geschäftspartners als Basisrufnummer (siehe Basisanschluss) speichern und die Durchwahlnummer je nach Bedarf nachwählen. Im o. g. Beispiel wird insgesamt die Rufnummer (0 53 06) 92 00-700 gewählt.
Bei Verwendung einer Tk-Anlage kann der Kurzwahlnummernvorrat von allen oder bestimmten Teilnehmern an dieser Tk-Anlage genutzt werden. Durch die zentrale Pflege ergibt sich z. B. bei Änderungen nur ein kleiner Änderungsaufwand. Moderne Tk-Anlagen lassen außerdem die Pflege der Kurzwahlnummern per PC-Programm zu. Damit ergibt sich außerdem die Möglichkeit, eine entsprechend sortierte Liste der Kurzwahlnummern zu drucken.
In Verbindung mit Tk-Anlagen kann außerdem zwischen dem allgemeinen Kurzwahlspeicher und teilnehmerbezogenen (privaten) Kurzwahlspeichern unterschieden werden.